loading
Facebook instagram

Das erste Mal in unserer Praxis?
Um die Wartezeit zu verkürzen, bitten wir Sie, den Anamnesebogen schon vor Ihrem Praxisbesuch auszufüllen.

Anamnesebogen | Anamnesebogen für Kinder

Lexikon

Wie in allen Bereichen hat auch die Zahnmedizin ihre eigene Sprache. Unser Anliegen ist es jedoch, mit Ihnen problemlos zu kommunizieren. Damit dies auch - trotz Fachbegriffen - funktioniert, wollen wir Ihnen die häufigsten Begriffe darlegen.

Mit dem nachfolgenden Lexikon wollen wir Ihnen einige häufige Begriffe möglichst verständlich erklären.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Unser Lexikon

  • Karies

    Was ist Karies?
    Karies ist eine Entzündung, die durch das Zusammenspiel von Bakterien und Säuren in der Mundhöhle verursacht wird und zur Erweichung der Zahnhartsubstanz (Zahnschmelz) führt.

    Während eine gewisse Menge von Bakterien in der Mundhöhle immer vorhanden ist, gelangen Säuren erst über die Nahrungsaufnahme, insbesondere durch zuckerhaltige Nahrungsmittel, hinein. Im Anfangsstadium, der sogenannten Initialkaries, ist dieser Schaden noch durch Fluoridgabe reversibel. Wird die schädigende Ursache nicht verringert oder beseitigt (z.B. durch entsprechende Mundhygienemaßnahmen, einer Umstellung der Ernährungsgewohnheiten oder dem Auffüllen des Defektes), schreitet die Karies weiter fort und kann sich bis zum Nervraum im Inneren des Zahnes vorarbeiten. Spätestens dann entstehen Zahnschmerzen.


    Faktoren, die Kariesentstehung begünstigen
    - persönliche Mundhygiene
    - Ernährungsgewohnheiten (mehrfach über den Tag zugeführter Zucker)
    - Zahnfehlstellungen, die eine Zahnreinigung durch die Zahnbürste extrem erschweren
    - tiefe Fissuren (Vertiefungen auf der Kauoberfläche der Zähne)
    - genetische Zahnfehlbildungen (z.B. einen weichen Zahnschmelz)
    - Erkrankungen wie z.B. Bulimie (durch Magensäure im Mundraum)


    Einschränkung oder Verhinderung
    - Reduzierung der Zufuhr von Zucker und der Zufuhrhäufigkeit, auch von vermeintlich gesunden Nahrungsmitteln (z.B. der in Obstsäften enthaltene Fruchtzucker) oder verborgenen Zuckern (z.B. in Ketchup)
    - Optimale persönliche Mundhygiene: Verwendung einer Zahnpasta mit Fluorid, Zahnseide, Interdentalbürste, Zungenreiniger, Mundspüllösungen (ohne Alkohol!) mit Fluorid in der richtigen Anwendung
    - Regelmäßige professionelle Zahnreinigung in Ihrer Praxis
    - Frühzeitige Putzkontrolle bei Kindern (u.a. durch Anfärbungen der Entzündungsstellen) und zusätzliche Versiegelung der kleinen und großen Seiten- bzw. Backenzähne. (Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hierbei die Kosten für die großen Backenzähne)
    - Generell: Regelmäßige Kontrollen durch Ihren Zahnarzt


    Kariesformen
    - Fissurenkaries bildet die häufigste Form der Karies und findet sich auf oder sogar in den Kauflächen der kleinen und großen Seiten- bzw. Backenzähnen.
    - Approximalkaries befindet sich ausschließlich im Zwischenraum der Zähne.
    - Bäckerkaries betrifft vornehmlich Bäcker und Konditoren, die in ständigem Kontakt mit Mehl- und Zuckerstaub stehen. Sie entwickelt sich in der Regel von den Zahnhälsen über die Glattflächen der Frontzähne.
    - Karies bei Kindern nach kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden Klammer durch mangelnde Mundhygiene
    - Sekundärkaries am Randbereich von Zahnfüllungen oder Kronen (verursacht durch minimale Randspalten zwischen Versorgung und dem natürlichen Zahn).

  • Füllungen

    Was sind Füllungen?
    Füllungen werden bei Zahndefekten direkt nach Entfernung der Karies in den Zahn eingebracht. Sie sind plastisch verformbar und härten auf verschiedene Wege direkt im Zahn aus. Es stehen unterschiedliche Füllungsmaterialien zur Verfügung.


    Amalgamfüllungen
    Amalgam war lange Zeit der Werkstoff der Wahl bei der Versorgung von Zähnen mit Füllungen. Trotz der guten Haltbarkeit ist Amalgam aufgrund seiner Materialbeschaffenheit umstritten (da es u.a. Quecksilber enthält). In den letzten Jahren tritt Amalgam als Füllungswerkstoff nicht zuletzt auch wegen seiner mangelhaften Ästhetik (metallisch graue Füllungen) mehr und mehr in den Hintergrund.


    Zementfüllungen
    Füllungen aus Zement besitzen nur eine eingeschränkte Lebensdauer (in der Regel maximal zwei Jahre). Danach können sich Randspalten zwischen dem Füllungsrand und dem Zahn bilden, der dann anfällig für eine Sekundärkaries wird. Aus diesem Grund wird Zement als Füllungswerkstoff häufig als Unterfüllung oder provisorische Füllung verwendet.


    Kompomerfüllungen
    Kompomerfüllungen sind zahnfarbene Füllungen die aus einem Zement-/ Kompomergemisch bestehen. Sie sind ästhetisch wie auch funktionell die ideale Füllung für kleine Defekte. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Kompomerfüllung nur anteilig.


    Kompositfüllungen
    Kompositfüllungen sind hochwertige Kunststofffüllungen, die in der Regel Glas- bzw. Keramikkörper als Bestandteil haben. Sie passen sich farblich hervorragend an den Restzahn an (Chamäleoneffekt) und sind daher nicht sichtbar. Die Einbringung in den Zahn ist aufwendig und zeitintensiv. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur anteilig übernommen.


    Inlays
    Inlays sind sogenannte laborgefertigte Einlagefüllungen. Sie werden mittels Abdrucknahme vom beschliffenen Zahn angefertigt. Als Materialen stehen Metalle (Nichtedelmetall und Gold) sowie Vollkeramik zur Verfügung. Inlays sind eine ideale Füllung bei größeren Zahndefekten.

  • Kronen

    Was sind Kronen?
    Grundsätzlich werden Kronen nach dem Aussehen (metallisch oder zahnfarben) oder nach dem Material (Edelmetalle, Edelmetall freie Legierungen oder metallfreie Legierungen) unterschieden.


    Voraussetzungen
    Nicht jeder Zahn kann überkront werden. Unabdingbare Voraussetzungen sind: eine entsprechende Festigkeit des Zahnes, entzündungsfreie Wurzeln, ein gesundes Zahnfleisch und entsprechende Mundhygiene.

    Um diese Dinge abzuklären, ist vor jeder Überkronung eine ausführliche Untersuchung, auch mittels Röntgen, notwendig.


    Welche Kronen Arten werden unterschieden?
    - Die Vollgusskrone wird vollständig aus Metall gefertigt (daher auch Metallkrone). Sie erfüllt alle funktionellen Anforderungen an eine Krone, hat aber den Nachteil, dass sie ästhetisch wenig ansprechend ist und Metall eine hohe Temperaturleitfähigkeit besitzt, was kurzzeitig zu Beschwerden führen kann.
    - Bei der Verblendkrone unterscheidet man zwei Arten: zum einen die »vestibuläre Verblendkrone«, bei der nur die Wangenseite, die sichtbare Seite der Krone, zahnfarben verblendet wird und die »vollverblendete Krone«, bei der alle Flächen zahnfarben verblendet werden.
    Von der Krankenkasse werden nur vestibuläre Verblendungen bezuschusst, und das auch nur in bestimmten Grenzen: im Oberkiefer bis zum 5. Zahn und im Unterkiefer bis zum 4. Zahn. Vollverblendungen innerhalb dieser »Verblendgrenzen« oder generell Verblendungen außerhalb dieser Grenzen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Eine Vollkeramikkrone enthält kein Metall und erzielt ästhetisch perfekte Ergebnisse. Eine Unterscheidung zwischen Krone und natürlichem Nachbarzahn ist in der Regel fast nicht möglich. Insbesondere im Frontzahnbereich und vorderen Seitenzahnbereich ist dies eine perfekte Lösung für neuen Zahnersatz.
    - Bei geringeren Zahnschädigungen und weniger Substanzverlust ist unter Umständen auch die Versorgung mit einer Teilkrone möglich. Diese bietet einen längerfristigen Erhalt des Zahnes und eine natürlichere Optik.
    - Bei einer Teleskopkrone handelt es sich um eine Doppelkronentechnik, die in der Regel zur Verankerung von Prothesen gebraucht wird. Hierbei wird eine Krone auf dem beschliffenen Zahn befestigt und eine zweite Krone wird in der Prothese befestigt. Beide Kronen sind so gefertigt, dass die Krone in der Prothese genau über die Krone auf dem Zahn passt. Somit wird die Prothese über die Passung der beiden Kronen an dem beschliffenen Zahn verankert.
    - Krone mit Stiftaufbau sind bei besonders großen Zahnschädigungen, die auch erheblichen Verlust der Zahnsubstanz zur Folge hatten, eine gute Lösung. Durch einen Stift (aus Metall oder Glasfaser) kann so künstlich die Substanz des Zahnes wieder aufgebaut werden. Diese Stifte werden fest mit der Wurzel des Zahnes verankert bzw. verklebt. Notwendige Voraussetzung hierfür ist eine entsprechend erfolgreiche Wurzelbehandlung im Vorfeld.


    Haltbarkeit
    Eine genau definierte Haltbarkeit von Kronen lässt sich nicht bestimmen, da dies von vielen individuellen Faktoren abhängig ist. Eine Einschätzung kann Ihnen Ihr Zahnarzt geben.

    Grundsätzlich gilt jedoch: risikobehaftet sind Zähne mit Zahnfleischerkrankungen wie Parodontose, mangelnde oder falsche Mundhygiene des Patienten, wurzelbehandelte Zähne oder das Zähneknirschen bzw. –pressen.


    Behandlungsablauf
    In der Regel bedarf es nach der Genehmigung des Heil- und Kostenplanes durch Ihre Krankenkasse nur zwei Termine zur Anfertigung Ihrer neuen Krone.

    Im ersten Termin wird der Zahn nach einer kleinen Betäubung beschliffen und anschließend mit einem speziellen »Löffel« abgeformt. Sollte die Krone verblendet werden, so wird noch die Zahnfarbe ausgesucht. Zum Schluss erhält Ihr Zahn noch eine provisorische Schutzkrone (Provisorium).

    Zum zweiten Termin ist Ihre Krone in der Regel schon fertig und kann in Ihrem Mund bzw. auf Ihrem Zahn befestigt werden.

    Oftmals werden fertige Kronen zur Beobachtung zunächst nur provisorisch befestigt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Zähne durch das Abschleifen empfindlich reagieren. In der Regel verliert sich diese Überempfindlichkeit wieder und die Kronen können fest einzementiert werden.


    Pflege der Krone
    Kronen brauchen ähnlich wie die eigenen Zähne eine tägliche Mundhygiene. Hierzu zählt neben dem klassischen Zähneputzen auch der Gebrauch von Zahnseide und antibakteriellen Mundspülungen. Mindestens einmal pro Jahr sollten Sie sich Ihre Zähne mit den dazugehörigen Strukturen, wie z.B. die Zahnfleischtaschen, von der Prophylaxehelferin der Praxis professionell reinigen lassen.


    Eingewöhnungsphase
    Schmerzen bei Kronen und Brücken
    Während der Behandlung oder auch nach der Befestigung neuer Kronen und Brücken kann es zu leichten aber auch stärkeren Beschwerden kommen.

    Ein Spannungsgefühl an Ihrer neuen Krone oder Brücke während der ersten 1–3 Tage nach der Behandlung ist ganz normal und verliert sicher wieder von alleine.

    Ein typisches Beschwerdebild ist das Gefühl, die neue Krone oder Brücke wäre zu »hoch«. Auch dieses Gefühl legt sich nach kurzer Zeit wieder. Es ist darin begründet, dass der Zahn nun wieder regelrecht belastet wird. Sollten die Beschwerden aber länger anhalten, suchen Sie bitte Ihren Zahnarzt auf. Oftmals muss der Biss nur um weniger als einen Millimeter korrigiert werden. Die Anpassung ist also völlig schmerzlos und zügig durchgeführt.

    Häufig tritt eine gesteigerte Temperaturempfindlichkeit auf – in der Regel nur auf Kälte. Die Beschwerden sollten bereits nach einigen Tagen bzw. wenigen Wochen vollständig verschwunden sein. Bei anhaltenden oder sogar steigenden Schmerzen, vielleicht sogar ohne Reiz (z.B. Kälte) oder Impuls, könnte eine Nervenentzündung vorliegen. In diesem Fall sollten Sie Ihren Zahnarzt wieder aufsuchen.

    Treten Schmerzen beim Zubeißen auf, kann die Ursache in der nun wieder regelrechten Belastung des Zahn liegen. Möglich ist aber auch eine Entzündung Ihres Zahnnervs durch die vorangegangenen Behandlungen (z.B. Überreizung). Eine Entzündung erkennt man daran, dass Schmerzen vermehrt und ohne jeglichen Reiz auftreten. Auch in diesem Fall sollten Sie unbedingt Ihren Zahnarzt aufsuchen.

  • Brücken

    Was ist eine Brücke?
    Eine Brücke ersetzt einen oder mehrere Zähne. Dabei ist eine Brücke so gestaltet, dass sie den verlorenen Zahn optisch imitiert und ihn funktionell ersetzt. Sie bestehen immer aus Brückenanker (auch Pfeilerzahn genannt = der beschliffene Zahn oder ein Implantat) und Brückenzwischenglied. Man unterscheidet verschiedene Brückenarten, die sich entweder durch die Art der Verankerung oder durch die Gestaltung des Brückengliedes unterscheiden.


    Welche Arten von Brücken gibt es?
    - Bei der Basisbrücke wird das Brückenzwischenglied so gestaltet, dass es punktförmig auf der Kieferschleimhaut (der Bereich des fehlenden Zahnes, auch Basis genannt) aufliegt. Primär werden Basisbrücken im sichtbaren Bereich der Mundhöhle verwendet, da sie eine gute Ästhetik ermöglichen.
    - Bei einer Schwebebrücke liegt das Brückenzwischenglied nicht auf und besitzt einen deutlichen Abstand zur Kieferschleimhaut. Diese Brückenform wird in der Regel nur im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich verwendet und bietet dort den Vorteil der einfachen Reinigung.
    - Bei der Implantatbrücke dienen als Anker keine natürlichen Zähne, sondern Implantate. Die Brücke kann auf Implantaten verschraubt oder einzementiert werden. Möglich ist auch eine Kombination von natürlichen Ankerzähnen mit Implantaten.
    - Die Klebebrücke wird in der Regel nur im Frontzahnbereich angewendet. Dabei beschleift man die hinteren Flächen der Zähne und klebt die Brücke an diesen Stellen fest. Sie eignet sich nur bei kleinen Zahnlücken und nahezu unbeschädigten Nachbarzähnen. Gebräuchlicher ist in diesen Fällen aber inzwischen die Implantation.
    - Bei einer Inlaybrücke werden die Ankerzähne nicht vollständig beschliffen, sondern es bleibt eine Großteil der Zahnsubstanz (wie bei einer Einlagefüllung, dem sogenannten Inlay) erhalten.
    - Die Freiendbrücke ist nicht durch zwei Ankerzähne begrenzt, sondern stützt sich nur an einer Seite ab, d.h. die Brücke besitzt in die eine oder andere Richtung keine Verankerung. In diesem Fall muss auf ausreichend Stabilität der Ankerzähne und den zu erwartenden Hebeleffekt geachtet werden.
    - Festsitzende Brücke: Eine Brücke ist in der Regel festsitzend, d.h. sie wird fest auf den Ankerzähnen einzementiert und kann nicht ohne Beschädigung wieder entfernt werden.
    - Eine herausnehmbare Brücke ist in der Regel eine Teleskop- oder Geschiebebrücke, die von Ihnen als Patient selbst herausgenommen werden kann. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Begriff »Teleskopkrone«.
    - Eine bedingt herausnehmbare Brücke ist eine Brücke, die auf Implantaten befestigt ist. In diesem Fall ist die Brücke mit den Ankerzähnen bzw. Implantaten verschraubt und nur durch den Zahnarzt zu entfernen. Man geht aber dazu über, dass auch Brücken auf Implantaten einzementiert werden.


    Materialien
    Für Brücken werden in der Regel drei Werkstoffe verwendet: Edelmetall (z.B. Gold), Edelmetall freie Legierungen und komplett metallfreie Werkstoffe (Keramik bzw. Zirkon).


    Behandlungsablauf
    In der Regel bedarf es nach der Genehmigung des Heil- und Kostenplanes durch Ihre Krankenkasse nur zwei Termine zur Anfertigung Ihrer neuen Brücke.

    Im ersten Termin wird der Zahn (soweit noch vorhanden) extrahiert/ entfernt und die entstandene Lücke anschließend mit einem speziellen »Löffel« abgeformt. Sollte die Brücke verblendet werden, wird noch die Zahnfarbe ausgesucht. Zum Schluss erhalten Ihre Zähne noch eine provisorische Schutzbrücke (Provisorium).

    Zum zweiten Termin ist Ihre Brücke in der Regel schon fertig und kann in Ihrem Mund befestigt werden.

    Oftmals werden fertige Brücken zur Beobachtung zunächst nur provisorisch befestigt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Zähne durch das Abschleifen empfindlich reagieren. In der Regel verliert sich diese Überempfindlichkeit wieder und die Brücken können fest verankert werden. Eingewöhnungsphase Schmerzen bei Kronen und Brücken s.o.


    Pflege der Brücke
    Brücken brauchen ähnlich wie die eigenen Zähne eine tägliche Mundhygiene. Hierzu zählt neben dem klassischen Zähneputzen auch der Gebrauch von Zahnseide und antibakteriellen Mundspülungen. Mindestens einmal pro Jahr sollten Sie sich Ihre Zähne mit den dazugehörigen Strukturen, wie z.B. die Zahnfleischtaschen, von der Prophylaxehelferin der Praxis professionell reinigen lassen.


    Haltbarkeit
    Eine genau definieret Haltbarkeit von Brücken lässt sich nicht bestimmen, da diese von vielen Faktoren abhängig ist.

    Einen negativen Einfluss auf die Haltbarkeit haben z.B. Zähne mit Zahnfleischerkrankungen wie Parodontose, mangelnde oder falsche Mundhygiene des Patienten, wurzelbehandelte Zähne oder Zähneknirschen bzw. –pressen.

    Am besten, Sie sprechen das Thema direkt mit Ihrem Zahnarzt an, da dieser Ihren individuellen Fall am besten beurteilen kann.

  • Prothesen

    Was ist eine Prothese?
    Prothesen, umgangssprachlich auch als »Gebiss« bezeichnet ersetzen in der Regel mehrere Zähne in einem Kiefer. Sie werden dann benötigt wenn die Restbezahnung für eine festsitzende Brückenversorgung nicht ausreichend ist. Zähne und Zahnfleisch einer Prothese sind aus Kunststoff gefertigt.


    Welche Arten von Prothesen gibt es?
    - Interimsprothesen sind sogenannte Überhangsprothesen. Sie dienen als Ersatz vom Beginn der Behandlung bis zur Eingliederung des endgültigen Zahnersatzes. Interimsprothesen werden in der Regel vor Entfernung eines oder mehrerer Zähne angefertigt um dann die entstanden Lücken nach Entfernung der Prothesen sofort wieder zu versorgen. Nach vollständiger Abheilung der Knochenwunden werden die Interimsprothesen durch den endgültigen und definitiven Zahnersatz ersetzt. Interimsprothesen können Teil- oder Vollprothesen sein.
    - Teilprothesen/ Modellgussprothesen werden zum Ersatz von bedingt zahnlosen Kiefern eingesetzt. Dabei werden die fehlenden Zähne, in der Regel mehrere Zähne in einem Kiefer, durch Kunststoffzähne ersetzt. Die Befestigung der Prothese erfolgt über sogenannte Klammerarme aus Metall. Das Grundgerüst der Prothese aus Kunststoff kann mit Metallbügeln verstärkt werden. Teilprothesen können als Interimsprothese und endgültige Prothese gestaltet werden.
    - Vollprothesen werden beim Verlust aller Zähne in einem Kiefer verwendet. Sie sind komplett aus Kunststoff gefertigt. Der Halt oder Sitz der Prothese erfolgt über eine bestimmte Randgestaltung der Prothese in der Schleimhaut und muskulär. Beeinflusst wird der Halt der Prothese allerdings über das vorhandene Knochenangebot. Bei wenig Knochenangebot ist in der Regel der Sitz und Halt der Prothese auch nur eingeschränkt möglich. Im Unterkiefer stört häufig die Beweglichkeit der Zunge den Sitz einer Vollprothese.
    - Teleskopprothesen sind Teil- oder Vollprothesen, die mittels Doppelkronen an Restzähnen oder Implantaten befestigt werden. Dabei werden die Restzähne oder Implantate mit einer sogenannten Innenkrone versorgt, während in der Prothese eine sogenannte Außenkrone befestigt ist. Die Gestaltung der Innen- und Außenkrone erlaubt ein genaues Gleiten der Außenkrone auf die Innenkrone und befestigt so die Prothese im Mund. Zusätzlich lagert sich die Prothese durch eine entsprechende Randgestaltung in der Schleimhaut ein.


    Behandlungsverlauf
    Die Anfertigung einer Prothese braucht verschiedene Arbeitsschritte und damit auch Termine in der Praxis. In der Regel sind insgesamt vier Termine notwendig.

    Im ersten Termin werden die Kieferverhältnisse angeformt, um u.a. individuelle Abdrucklöffel für die Funktionsabformung und Bissnahme im zweiten Termin herzustellen. Im dritten Termin erfolgt die Anprobe der Prothese kurz vor Fertigstellung. Im letzten und vierten Termin ist die Prothese fertig gestellt und kann vom Patienten getragen werden.


    Eingewöhnung
    Die Eingewöhnungsphase ist insbesondere für neue Prothesenträger oftmals schwierig. Da Prothesen auch durch die Schleimhaut halten, sind sie recht großvolumig gestaltet und stören dadurch beim Sprechen oder Kauen. Hin und wieder treten auch sogenannte Druckstellen auf. Dies sind Bereiche an der Prothese, die zu Reizungen an der Schleimhaut führen. Hier reicht in der Regel ein Kürzen des Prothesenrandes um die Ursache der Schleimhautreizung zu entfernen.


    Pflege
    Gepflegt werden Prothesen genau wie eigene Zähne, d.h. mit Zahncreme und Zahnbürste (wobei es auch spezielle Prothesenbürsten gibt).

    Eine Reinigung mit Prothesenreiniger in Form von Tabs sollte übrigens vermieden werden, da diese Tabs oftmals stark ausbleichend auf die Prothese wirken.


    Haltbarkeit
    Eine Prothese hält in der Regel viele Jahre bis Jahrzehnte. Hin und wieder werden sogenannte Unterfütterungen notwendig. Diese sind notwendig, da sich der Knochen im Alter weiter zurückbildet. Der dann entstehende Hohlraum zwischen Schleimhaut und Prothese muss dann unterfüttert bzw. aufgefüllt werden.

  • Implantate

    Was ist ein Implantat?
    Implantate werden häufig auch als »künstliche Zahnwurzel« oder sogar »eingepflanzter Zahn« bezeichnet. In der Tat ähnelt ein Implantat einer »Metallschraube«, die aus Titan gefertigt in den Kieferknochen »eingeschraubt« wird. Nach der Einheilungsphase, in der die Schraube mit dem Knochen verwächst, kann das Implantat als vollwertiger Ersatz für den verlorenen Zahn genutzt werden. Jegliche neue Versorgungsmöglichkeit, angefangen von der einfachen Krone über Brücken bis hin zur Verankerung von Prothesen, ist auf einem Implantat möglich. Implantate sind heutzutage ein fester und sehr gebräuchlicher Bestandteil der zahnärztlichen Therapie.


    Voraussetzung für eine erfolgreiche Implantation
    Neben der Beschaffenheit des Knochens (ausreichende Knochenmasse) ist vor allen Dingen die Mundhygiene ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine Implantation – egal ob nur ein Implantat oder eine Vielzahl an Implantaten eingesetzt werden.

    Negativen Einfluss auf eine erfolgreiche Implantation haben Nikotinkonsum, insbesondere in der Einheilungsphase, aber auch das Ausüben von Extremsportarten.


    Mögliche Komplikationen
    Im Seitenzahnbereich des Oberkiefers kann die Knochenmasse (Knochenhöhe) in Einzelfällen nicht ausreichend sein, so dass sie vor der Implantation mit moderner, chirurgischer Technik und entsprechenden Materialien verstärkt bzw. erhöht werden muss. Dies geschieht im Idealfall (wenn nur eine kleine Knochenverstärkung notwendig ist) gleichzeitig mit der Implantation. Wenn aber große Teile des Knochens verstärkt werden müssen, so ist in der Regel ein sogenanntes »zweizeitiges Vorgehen« vorzuziehen. In diesem Fall wird im ersten Behandlungsschritt der Knochen verstärkt und nach einer gewissen Heilungsphase (ca. 6 Monate) mit den Implantaten versorgt. Dank aktueller Röntgentechniken ist eine genaue Beurteilung der Knochensituation im Vorfeld exakt möglich.

    Neben den oben genannten Problemen kann es noch allgemeinmedizinische Aspekte geben, die eine Implantation zu risikoreich gestalten. Es empfiehlt sich also bei entsprechenden allgemeinmedizinischen Erkrankungen immer, vor einer möglichen Implantation einen Internisten zu konsultieren.


    Materialien
    In der Regel bestehen Implantate aus Titan. Die Materialunverträglichkeiten gegen Titan sind relativ selten, kommen aber dennoch vor. Bei Vorbelastungen durch Allergien empfiehlt sich in jedem Fall eine vorherige Abklärung einer möglichen Materialunverträglichkeit durch einen Allergologen.

    Eine Alternative bietet der Werkstoff Zirkon. Dieses Material zeichnet sich durch eine extrem hohe Materialstärke aus. Außerdem ist dieses Material metallfrei (also bei Metallunverträglichkeiten zu empfehlen) und zahnfarben (und ist somit insbesondere auch für ästhetisch hochwertige Versorgungen im Frontzahnbereich geeignet).


    Zeitlicher Aufwand
    Der zeitliche Aufwand ist stark von der individuellen Situation abhängig. Grundsätzlich kann man sagen, dass in unproblematischen Standardfällen der Zeitaufwand drei Monate vom Einbringen der Implantatschraube bis zur Versorgung mit dem endgültigen Zahnersatz beträgt. Bei der Implantation mit kleineren bis größeren Knochendefekten verlängert sich der Zeitraum entsprechend auf 6–12 Monate.


    Pflege und Reinigung
    Implantate brauchen einen überdurchschnittlichen Aufwand an persönlicher Mundhygiene und professioneller Unterstützung.

    Neben dem täglichen Zähneputzen und der Spülung mit antibakteriellen Lösungen gehört auch der regelmäßige Gebrauch von Zahnseide dazu. Zu dem persönlichen Engagement benötigen Sie aber auch die Unterstützung aus der Praxis. In der Regel ist eine professionelle Zahnreinigung im Abstand von drei bis maximal sechs Monaten durch die Prophylaxehelferin der Praxis notwendig. Hier werden auch die Bereiche ausführlich gereinigt, die der Zahnbürste oder Zahnseide nicht zugänglich sind

  • Mundhygiene

    Eine regelmäßige Mundhygiene stellt die Basis für gesunde Zähne dar. Hierzu zählen das tägliche Zähneputzen (morgens und abends) sowie der tägliche Einsatz von Zahnseide. Idealerweise ergänzen Sie Ihre Mundhygiene noch mit antibakteriellen Mundspüllösungen.

    Um Ihnen den Zusammenhang zwischen Mundhygiene und Zahn- bzw. Zahnfleischerkrankungen aufzuzeigen, finden Sie hier weitere Erläuterungen und Tipps zur Pflege.


    Zahnputztechniken
    - Die Bass-Technik ist heute die gebräuchlichste Zahnputztechnik. Die Zahnbürste wird in einem Winkel von ca. 45° zur jeweiligen Zahnachse auf dem Zahnfleischsaum aufgesetzt und in rüttelnden und kreisenden Bewegungen gegen das Zahnfleisch bewegt. Dieser Vorgang wird ca. 10 bis 12 mal wiederholt. Auf der reinen Kaufläche des Zahnes werden nur kreisende Bewegungen durchgeführt.
    - Bei der Charters-Technik wird die Zahnbürste ebenfalls mit einem Winkel von ca. 45° auf die Zahnoberfläche aufgesetzt. Wichtig ist, dass die Bürste nicht in kreisenden, sondern in Vor- und Zurückbewegungen geführt wird. Durch den relativ steilen Winkel gelangen die einzelnen Borsten der Zahnbürste gut in die Zahnzwischenräume, den sogennanten Interdentalraum, und ermöglichen dadurch eine seht gute Reinigung dieser Bereiche. Die Charters-Technik ist allerdings nur als Ergänzungstechnik zu sehen.
    - Die Fones-Technik ist ebenfalls nur eine Ergänzungstechnik, die sich sehr gut für Kinder eignet, die an die tägliche Mundhygiene herangeführt werden sollen. Sie wird bei geschlossenen Kiefern, also bei Stellung des Ober- und Unterkiefers aufeinander, durchgeführt. Die Zahnbürste wird gerade auf die Zahnflächen aufgesetzt und in kreisenden Bewegungen geführt.
    - Bei der Stillman-Technik wird die Zahnbürste schräg zur Zahnachse aufgesetzt. Primär eignet sich die Stillman-Technik zur Reinigung des Zahnhalsbereiches, da die Zahnbürste in diesem Bereich aufgesetzt werden soll und in kreisenden Bewegungen vom Zahnfleisch zum Zahnhals geführt wird.


    Plaque/Zahnbelag
    Der Zahnbelag, auch Plaque genannt, bietet einen idealen Lebensraum für Bakterien, den Verursachern von Karies und entzündlichen Zahnfleischerkrankungen.

    Man unterscheidet in harte und weiche Beläge. Während die harten Beläge (auch Konkrement oder Zahnstein, je nach Lage) nur durch spezielle Geräte in der Zahnarztpraxis zu entfernen sind, lösen sich weiche Beläge durch Zähneputzen und Zahnseide. Es empfiehlt sich zusätzlich der Gebrauch von Mundspüllösungen.


    Prophylaxe
    Neben aller Bemühungen zur optimalen Mundhygiene gibt es dennoch Bereiche in der Mundhöhle, die nur durch spezielle zahnärztliche Geräte zu reinigen sind. Dazu zählt z.B. die Zahnfleischtasche. Speziell ausgebildete Mitarbeiter/innen in der Praxis bieten daher eine sogenannte professionelle Zahnreinigung an, die nachweislich die Lebensdauer Ihrer Zähne erheblich verlängert.

  • Zahnersatzarten

    Gleichartiger Zahnersatz
    Gleichartiger Zahnersatz ist eine Versorgungsform, der zwar über die eigentliche Regelversorgung hinaus geht, aber ihn im Grundsatz nicht verändert. Sie erhalten als Versicherter den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse und müssen alle weiteren Leistungen privat bezahlen.


    Andersartiger Zahnersatz
    Bei andersartigen Zahnersatzbehandlungen werden Versorgungen gewählt, die von der Regelversorgung gänzlich abweichen. Sie erhalten als Versicherter in diesem Fall nur den Festzuschuss zur Regelversorgung von Ihrer Krankenkasse, alle weiteren Leistungen müssen von Ihnen privat geleistet werden.

  • Bezuschussung

    Festzuschuss
    Die Unterscheidung in verschiedene Zahnersatzarten geht auf die Einführung der Festzuschüsse vom 01.01.2005 durch die gesetzlichen Krankenkassen zurück.

    Der Festzuschuss ist ein festgelegter Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für einen bestimmten Befund zur Gesamtrechnung der neuen Versorgung mit Zahnersatz leistet. Festgelegt wird der Befund und damit der Festzuschuss durch den individuellen Zahnstatus des Patienten. Man spricht daher auch von dem befundorientierten Festzuschuss. Unabhängig vom Festzuschuss kann der Patient seinen neuen Zahnersatz individuell auswählen und ist nicht an einer bestimmten Versorgung gebunden. Durch den festgelegten Festzuschuss erhöht sich aber unter Umständen die persönliche Zuzahlung.


    Regelversorgung
    Die Regelversorgung beschreibt die medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für den jeweiligen individuellen Befund bzw. Zahnstatus eines Patienten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer Regelversorgung in der Regel ca. 50% der Gesamtkosten. Definiert ist die Höhe des Zuschusses über den (befundorientierten) Festzuschuss.


    Bonussystem
    Die Grundlage des Bonussystems ist das sogenannte Bonusheft. Dieses Bonusheft dokumentiert schriftlich, in Form von Stempeln, das der Patient zahnärztlich untersucht wurde. Diese Untersuchung muss einmal jährlich durchgeführt werden. Eine Füllung oder eine Beratung zählen nicht als zahnärztliche Untersuchung! Bei regelmäßiger, jährlicher Untersuchung ohne Unterbrechung(!) in den letzten 5 Jahren erhält der Patient einen erhöhten Festzuschuss um 20%. Bei 10 Jahren in Folge erhöht sich der Festzuschuss sogar um 30%.


    Verblendgrenzen
    Als Verblendgrenze bezeichnet man die Grenze, bis zu der Ihre Krankenkasse zahnfarbene Verblendungen an Ihrer Krone oder Brücke bezuschusst. Wobei grundsätzlich nur die Wangenseite, also der sichtbare Bereich der Krone oder Brücke, verblendet wird.

    Die Verblendgrenzen zwischen Ober- und Unterkiefer sind unterschiedlich. Im Oberkiefer werden Verblendungen bis zum 5. Zahn bezuschusst. Im Unterkiefer lediglich bis zum 4. Zahn. Gezählt wird jeweils vom mittleren Schneidezahn aus (= Zahn 1). Am besten, Sie zählen die Zähne vor dem Spiegel vom mittleren Schneidezahn nach rechts oder links ab, um zu sehen, bis wohin Ihre neuen Kronen mit Verblendung bezuschusst werden.

    Eine Vollverblendung, d.h. Verblendung aller Zahn- bzw. Kronenflächen ist problemlos an allen Brücken, auch außerhalb der Verblendgrenzen, möglich. Für die Mehrkosten kommt Ihre Krankenkasse allerdings nicht auf.